Rechtlicher Hinweis

Die Veranstaltenden behalten sich vor, dass entsprechend § 6 Abs. 1 VersG Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen werden.